Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:
Den vollen Betrag können sich Schwerbehinderte, Studierende, die sich mindestens drei Monate studienbedingt außerhalb des Saarlandes aufhalten müssen, und Beurlaubte erstatten lassen. Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.
Außerdem könnt ihr gemäß unserer Härtefallrichtlinie einen Härtefallantrag stellen. Bitte alle in der Richtlinie Dokumente bereit stellen.
Das Formular für die Rückerstattung könnt ihr hier herunterladen oder im AStA abholen (in Saarbrücken: AStA-Gebäude A 5.2; in Homburg: AStA-Außenstelle Gebäude 74). Die Formulare setzen sich zusammen aus Antrag und Bescheid. In den Bescheid müsst ihr nur eure Adresse eintragen.
Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets (nicht: Härtefallantrag) sind in der Geschäftsstelle des AStA erhältlich. Sie können auch hier heruntergeladen werden:
Wintersemester 2019/2020
Sommersemester 2020
Die Anträge könnt ihr zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im AStA abgeben oder sie per Post schicken. Die Postadresse steht schon auf dem Formular. In Homburg könnt ihr die Anträge in der AStA-Außenstelle abgeben.
Die für die Semesterticketrückerstattung zuständige Mitarbeiterin ist stets bemüht, alle Anträge und Anfragen per Mail schnellstmöglich zu bearbeiten, dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen können mitunter auch dadurch entstehen, dass gegebenenfalls eine Rücksprache mit universitären Institutionen notwendig ist.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages kann mindestens zwei und maximal bis zu vier Wochen dauern.
Bei Härtefallanträgen und Widersprüchen kann die Bearbeitungszeit abweichen.
Die Überweisungen erfolgen auf das vom Antragsteller angegebene Konto für die Sommersemester nach dem 15.05. und für die Wintersemester nach dem 15.11. Ausnahmen liegen bei vorzeitiger Exmatrikulation und bei verspäteter Immatrikulation vor.
Bitte achten Sie darauf, eine gültige IBAN anzugeben. Vergewissern Sie sich bitte auch, dass die Länge der von Ihnen angegebenen IBAN mit der für Ihr Land festgelegten Länge übereinstimmt. Außerdem ist es notwendig, dass Ihr Land am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt.
WICHTIG:
Der AStA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ausweise. Auch wenn wir eure Ausweise sicher aufbewahren und sie euch mit eurem Bescheid wieder zusenden, kann es leider auch immer mal wieder vorkommen, dass ein Ausweis (auf dem Postweg) verloren geht. Um dem vorzubeugen ist es ratsam während den Sprechzeiten der Semesterticketrückerstattung den Ausweis vor Ort entwerten zu lassen und ihn dann direkt wieder mitzunehmen.
Alle Unterlagen inkl. Studierendenausweis müssen bis zum Ende der Antragsfrist vorliegen, ansonsten wird der Antrag als unbegründet gewertet!
Semesterticketrückerstattung
Geschäftsstelle AStA
Sprechzeiten:
Montag 10 – 15 Uhr
Freitag 10- 15 Uhr
Am Freitag, 06.03.20 entfällt die Sprechzeit
Contact:
erstattung[at]asta.uni-saarland.de
Mögliche Rückerstattungsgründe
Grund | Voraussetzungen | Bei Antragstellung bitte mitbringen: |
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SchwerbehinderungFrist: |
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BeurlaubungFrist: |
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Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)Frist: |
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AufbaustudiumFrist: |
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ExmatrikulationFrist: |
Erstattet werden 21,10 Euro pro vollem verbleibenden Monat (aber nicht unter 42,20 Euro!) |
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Immatrikulation bei laufendem SemesterFrist: |
Erstattet werden 21,10 Euro pro bereits voll abgelaufenem Monat (aber nicht unter 42,20 Euro!) |
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