Befreiung und Rückerstattung
Hol dir ganz einfach die 50 € Verwaltungsgebühr zurück!
Eine der folgenden Voraussetzungen reicht aus:
- Du erhältst aktuell BAföG (BAföG-Bescheid)
- Du hast ein Kind (Geburtsurkunde)
- Du hast eine Behinderung, GdB mind. 50 (Behindertenausweis o.ä.)
- Du pflegst jemanden (Nachweis der Pflegeversicherung oder des medizinischen Dienstes)
- Du nimmst Mutterschutzfristen in Anspruch (z. B. Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
- Du bist in Elternzeit (Geburtsurkunde, Angaben zum beantragten Zeitraum usw.)
- Du bist internationale_r Student_in im Rahmen von Vereinbarungen, die Abgabefreiheit garantieren (Bescheinigung des International Office o.ä.)
- Du bist Medizinstudent_in und im Praktischen Jahr (2. Staatsexamen reicht als Nachweis)
Kurzanleitung:
- Antrag auf Befreiung vom Verwaltungsbeitrag im SIM-Portal stellen:
- Klick auf die Kachel „Meine Anträge“.
- Bei „Art des Antrags“ wähl die Option „Antrag auf Befreiung von der Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags“.
- Lade unter dem Reiter „Anlagen“ den Nachweis über den Befreiungsgrund hoch. Hinweise hierzu findest du unter Verwaltungskostenbeitrag.
- Bestätige die Einreichung deines Antrags
- Auf positiven Entscheid des Antrags warten
- Nach positiven Entscheid: Antrag auf Rückerstattung der Verwaltungsgebühr
- Füll den Antrag vollständig und leserlich aus.
- Scanne den Antrag ein und lade ihn im SIM-Portal hoch
- Im SIM-Portal:
- Klicke auf die Kachel „Meine Anträge“.
- Bei „Art des Antrags“ wähledie Option „Antrag auf Rückerstattung“.
- Lade unter dem Reiter „Anlagen“ den ausgefüllten PDF-Antrag hoch.
- Bestätige die Einreichung deines Antrags
- Das Geld zurückbekommen!
Hier mehr Infos:
Hier die Anträge stellen und hochladen:
Fragen?
Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat der Studienfinanzierung wenden!