Verwaltungsgebühr

Verwaltungsgebühr

Befreiung und Rückerstattung

Hol dir ganz einfach die 50 € Verwaltungsgebühr zurück!


Eine der folgenden Voraussetzungen reicht aus:

  • Du erhältst aktuell BAföG (BAföG-Bescheid)
  • Du hast ein Kind (Geburtsurkunde)
  • Du hast eine Behinderung, GdB mind. 50 (Behindertenausweis o.ä.)
  • Du pflegst jemanden (Nachweis der Pflegeversicherung oder des medizinischen Dienstes)
  • Du nimmst Mutterschutzfristen in Anspruch (z. B. Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • Du bist in Elternzeit (Geburtsurkunde, Angaben zum beantragten Zeitraum usw.)
  • Du bist internationale_r Student_in im Rahmen von Vereinbarungen, die Abgabefreiheit garantieren (Bescheinigung des International Office o.ä.)
  • Du bist Medizinstudent_in und im Praktischen Jahr (2. Staatsexamen reicht als Nachweis)

Kurzanleitung:

  1. Antrag auf Befreiung vom Verwaltungsbeitrag im SIM-Portal stellen:
    • Klick auf die Kachel „Meine Anträge“.
    • Bei „Art des Antrags“ wähl die Option „Antrag auf Befreiung von der Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags“.
    • Lade unter dem Reiter „Anlagen“ den Nachweis über den Befreiungsgrund hoch. Hinweise hierzu findest du unter Verwaltungskostenbeitrag.
    • Bestätige die Einreichung deines Antrags
    • Auf positiven Entscheid des Antrags warten
  2. Nach positiven Entscheid: Antrag auf Rückerstattung der Verwaltungsgebühr
    • Füll den Antrag vollständig und leserlich aus.
    • Scanne den Antrag ein und lade ihn im SIM-Portal hoch
    • Im SIM-Portal:
      • Klicke auf die Kachel „Meine Anträge“.
      • Bei „Art des Antrags“ wähledie Option „Antrag auf Rückerstattung“.
      • Lade unter dem Reiter „Anlagen“ den ausgefüllten PDF-Antrag hoch.
      • Bestätige die Einreichung deines Antrags
  3. Das Geld zurückbekommen!

Hier mehr Infos:

Hier die Anträge stellen und hochladen:

Fragen?

Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat der Studienfinanzierung wenden!