Verwaltungsgebühr: Befreiung und Rückerstattung

Hol dir ganz einfach die 50 € Verwaltungsgebühr zurück!

Eine der folgenden Voraussetzungen reicht aus:

  • Du erhältst aktuell BAföG (BAföG-Bescheid)
  • Du hast ein Kind (Geburtsurkunde)
  • Du hast eine Behinderung, GdB mind. 50 (Behindertenausweis o.ä.)
  • Du pflegst jemanden (Nachweis der Pflegeversicherung oder des medizinischen Dienstes)
  • Du nimmst Mutterschutzfristen in Anspruch (z. B. Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • Du bist in Elternzeit (Geburtsurkunde, Angaben zum beantragten Zeitraum usw.)
  • Du bist internationale_r Student_in im Rahmen von Vereinbarungen, die Abgabefreiheit garantieren (Bescheinigung des International Office o.ä.)
  • Du bist Medizinstudent_in und im Praktischen Jahr (2. Staatsexamen reicht als Nachweis)

Kurzanleitung:

  1. Antrag auf Befreiung ausfüllen und einscannen
  2. Antrag auf Rückerstattung ausfüllen und einscannen („Überzahlung“ ankreuzen)
  3. Nachweis einscannen
  4. Alles zusammen hochladen
  5. Das Geld zurückbekommen!

Hier geht es zu den Dokumenten:

https://www.uni-saarland.de/studium/organisation/beitraege/verwaltungskosten.html

Antrag auf Befreiung der Verwaltungsgebuehr

Antrag auf Rueckerstattung der Verwaltungsgebuehr

Hier lädst du alles hoch:

Zur Einreichung

Die Verwaltungsgebühr wurde von der Uni eingeführt und wird auch von dieser eingezogen und verwaltet. Die Befreiung und Rückerstattung übernimmt das Studierendensekretariat. Wir stellen lediglich die Informationen zusätzlich zur Verfügung.

Achtung: Das Online-Upload-Portal steht aufgrund technischer Probleme derzeit nicht zur Verfügung. Anträge müssen per Mail an studium(at)uni-saarland.de eingereicht werden. Weitere Informationen findet ihr hier.

Fragen?

Bei Fragen kannst du dich gerne an das Referat der Studienfinanzierung wenden!