Freischuss und Wiederholungsregeln

Freischuss und Wiederholungsregeln

Der Senat der UdS hat in seiner Sitzung vom 05.06.2020 eine “Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes” (Corona-Ordnung) erlassen, indem insbesondere Regeln zu Freischüssen und Wiederholungsprüfungen festgelegt wurden.

Die Ordnung gilt nur für Bachelor- und Masterstudiengänge, sowie die Lehramtsstudiengänge. Bei letzteren gibt es ein zwei Sonderregeln, so bedarf es zur Ausssetzung der Fortschrittskontrolle eines Antrags beim ZPL. Ausgenommen sind somit Jura, Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin.

– Update: Die Regelungen wurden für das Wintersemester 2021/2022 verlängert!

Freischussregel: Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben, können diese auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss einmalig als nicht unternommen gelten lassen. Damit erhöht sich die Anzahl der Fehlversuche nicht. Dies gilt für alle Prüfungen des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/2021, des Sommersemesters 2021, des Wintersemesters 2021/2022 und Prüfungen, die eigentlich in der Zeit des Notbetriebs März-April hätten geschrieben werden sollen, außer bei Seminar- und Abschlussarbeiten sowie Schulpraktika und Portfolios.

Wiederholung zwecks Notenverbesserung: Studierende können eine bereits bestandene Prüfung einmalig zwecks Notenverbesserung bis Ende des Sommersemesters 2021 wiederholen, dabei zählt das bessere Ergebnis. Dies gilt für alle Prüfungen des Sommersemesters 2020 und Prüfungen, die eigentlich in der Zeit des Notbetriebs März-April hätten geschrieben werden sollen. Prüfungen aus dem Wintersemester 2020/2021 können bis zum Ende des Wintersemesters 2021/2022 und Prüfungen des Sommersemesters 2021 können bis zum Ende des Sommersemesters 2022 wiederholt werden. Ausgeschlossen sind Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten sowie Schulpraktika und Portfolios.

Wir empfehlen allen Studierenden, die in diesen Semestern eine Klausur nicht bestehen, einen Antrag bei ihrem Prüfungsausschuss zu stellen, selbst wenn dies erst der erste Versuch war. Die Anträge sollten meist angenommen werden. Daher hier auch der Apell: Lasst Corona nicht euer Studium verlängern, weil ihr euch nicht ordentlich auf eine Klausur vorbereiten könnt. Lernt so gut ihr könnt, findet Lernpartner über MS Teams und schreibt diese Klausuren! Um euch dabei zu helfen, haben wir einen Musterantrag vorbereitet.

Wenn ihr Fragen zu den Regelungen oder Probleme mit Anträgen habt, meldet euch beim Referat für Studienqualität.

Sollte euer Antrag auf Freischuss oder Wiederholungsprüfung NICHT angenommen werden, meldet euch für Hilfe beim Widerspruch hier .

Corona-Ordnung & Änderungen zur Corona-Ordnung

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Bei Fragen zu den Regelungen, Problemen mit Anträgen und allen anderen Problemen im Studium könnt ihr euch beim Referat für Studienqualität melden: studienqualitaet@asta.uni-saarland.de