Rückerstattung Deutschlandsemesterticket/Refund of Deutschlandsemesterticket

Rückerstattung Deutschlandsemesterticket/Refund of Deutschlandsemesterticket

Hinweis für Studentinnen und Studenten der htw Saarland!

Ihr müsst eure Anträge unbedingt an der htw einreichen, der AStA der Universität des Saarlandes ist wirklich nur für Anträge von hier eingeschriebenen Studentinnen und Studenten zuständig und darf keine Anträge von Immatrikulierten der htw Saarland annehmen! Es sind zwei unterschiedliche Hochschulen, auch, wenn die Dokumente ähnlich aussehen!!!
Wendet euch mit euren Semesterticketrückerstattungsanträgen dann bitte an den AStA der htw Saarland.


Die Gründe für Erstattungen, bzw. Befreiungen von Entgeltentrichtungen, sind in § 4 des „Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets“ geregelt. Wenn einer der untenstehenden Gründe zutrifft, könnt ihr den Rückerstattungsantrag ausfüllen und entweder zu unseren Öffnungszeiten bei der Geschäftsstelle abgeben, per Mail an erstattung@asta.uni-saarland.de schicken oder ihn per Post an folgende Adresse senden:

AStA der Universität des Saarlandes, Campus Gebäude A5.2, 66123 Saarbrücken.

Fristen (außer verspätete Immatrikulation und vorzeitige Exmatrikulation):

Sommersemester: 15. Mai
Wintersemester: 15. November

Leider sind wir streng an diese Fristen gebunden und können bei Anträgen, die verspätet bei uns eingehen keine Ausnahmen machen, es sei denn, es gibt NACHWEISLICH Probleme mit der Auslandsvisa, allerdings dürfen wir da leider nur zwei Wochen länger warten.

Anträge, die uns nach der Frist geschickt werden, müssen wir prinzipiell ablehnen.

Unwissenheit über das Angebot der Semesterticketrückerstattung kann leider nicht berücksichtigt werden.

English translation:

The reasons for refunds or exemptions from fee payments are governed by § 4 of the „Contract for the Purchase of the Germany Semester Ticket.“ If one of the reasons listed below applies to you, you can fill out the refund application and submit it during our office hours, send it via email to erstattung@asta.uni-saarland.de, or via letter to:

AStA der Universität des Saarlandes, Campus Gebäude A5.2, 66123 Saarbrücken.

Deadlines (except late enrollment and early de-registration):

Summer semester: May 15th
Winter semester: November 15th

Unfortunately, we are bound strictly to these deadlines and can‘t make exceptions, except for problems with your visa, but even there, we can only wait for two weeks more.

Applications that are sent to us after the deadlines, have to be declined.

Applications that are sent to us after the deadlines, have to be declined.

The fact that the applicant didn‘t knew about the semester ticket refund offer, is not a reason, to be refunded.

Verspätete Immatrikulation und vorzeitige Exmatrikulation

Datumszeitraum, der auf verspäteten Immatrikulationen stehen darf: 01.12. – 31.03. (WiSe) und 01.06. – 30.09. (SoSe)
Datumszeitraum, der auf vorzeitigen Exmatrikulationen (WS) stehen darf: 01.10. – 31.01. (WiSe) und 01.04. – 31.07. (SoSe)

Alle Daten nach diesem Zeitraum sind ungültig, da wir immer nur ab zwei Monaten erstatten dürfen. Beispielsweise dürfen wir vorzeitige Exmatrikulationen ab dem 1. Februar 2026 nicht mehr annehmen, da dann nur noch der März zum Erstatten übrig bliebe.

Frist für die Einreichung dieser Anträge:
14 Tage nach Datum der verspäteten Immatrikulation oder nach Datum der vorzeitigen Exmatrikulation!!!

Leider sind wir streng an diese Fristen gebunden und können bei Anträgen, die verspätet bei uns eingehen keine Ausnahmen machen. Diese müssen wir dann ablehnen. Unwissenheit über das Angebot der Semesterticketrückerstattung kann leider nicht berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis: Solltet ihr euch vor Semesterbeginn exmatrikulieren, also entweder vor dem 01. Oktober (WiSe) oder dem 01. April (SoSe), habt ihr beim Studentensekretariat automatisch Anspruch auf Erstattung des gesamten Semesterbeitrags. Einfache eine Mail an studium@uni-saarland.de schreiben und da nachfragen, da bekommt ihr dann den entsprechenden Antrag.

Semesterticket-Rückerstattung

Emily Dreßler

Kontakt:

erstattung@asta.uni-saarland.de
0681 – 302 4322

Rückerstattungsantrag

Applications semester ticket

Rückerstattungsgründe/Reasons for refund

Wichtig!!! Mit einer erfolgreichen Semesterticketrückerstattung wird deine Fahrberechtigung für das betroffene Semester natürlich ausgesetzt. Solltest du mitten im Semester bemerken, dass du es trotzdem benötigst, steht es dir natürlich frei, bei der Deutschen Bahn oder SaarVV eines zum ganz normalen Tarif zu beantragen.

Important reminder!!! With the refund of the semster ticket, you are unavailable to use it for the semester you applied for. In case you get into a situation, where you need it, you are free to apply for it for the non-student price at the Deutsche Bahn or SaarVV.

Der Studierendenausweis muss ab sofort nicht mehr mitgeschickt werden, wenn eine Rückerstattung beantragt wird.

Da jetzt das Deutschlandsemesterticket eingeführt wurde und dies ausschließlich digital genutzt wird, taucht das SaarVV- Stempelchen nicht mehr auf euren Ausweisen auf und muss somit von uns nicht mehr entfernt werden.

Wichtig!!! Schreibt bitte eine gültige Adresse auf die 6. Seite des Antrags. Es kommen regelmäßig Briefe zu uns zurück, weil unter der von euch angegebenen Anschrift euer Name nicht zu ermitteln ist.

Härtefallantag/case of hardship

In seltenen Fällen kann ein Härtefallantrag aufgrund finanzieller Not gestellt werden. Dies ist nur während der Rückmeldefrist möglich.
Hierzu müssen folgende Dokumente bereitgestellt werden:

1) ein ausführlicher Bericht über die finanzielle Notsituation
2) die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
3) eine Immatrikulationsbescheinigung aus dem jeweiligen Semester
4) den offiziellen Zahlungsnachweis aus dem SIM-Portal.

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In some cases, it is possible to apply for a hardship, because of a financial crisis. This is only possible in the time of re-registration.
The following documents are required:

1) a detailed report of the reasons why the refund is needed
2) the bank statements of the last 3 months
3) your immatriculation certificate of the current semester
4) the official proof of payment from the SIM-Portal.

Auszug aus dem „Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets“

§ 4

Befreiung von Entgeltentrichtung, Erstattung

(1) Die Studierendenschaft kann auf begründeten Antrag der oder des Studierenden und nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen durch die Hochschule in folgenden Fällen von der Entgeltzahlung nach § 3 Absatz 1 befreit werden:

a) bei Studierenden, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten.

b) bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten.

c) bei Studierenden in Weiterbildungs- und Aufbaustudiengängen

d) bei schwerbehinderten Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen.

e) bei Studierenden, welche von der Zahlung des Semesterbeitrages auf Basis der Beitragsordnung der Hochschule befreit sind.

f) bei Studierenden, die an mehreren Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Erstattung des mehrfach gezahlten Betrages beantragt werden. Die Nachweispflicht obliegt dem Studierenden.

g) soweit die Hochschule die Ausnahmen nach Abs. 1 ( d) nicht grundsätzlich erfasst, kann ein Antrag auf individuelle Befreiung nach dem an der Hochschule geltenden Verfahren gestellt werden.

h) Immatrikulierte Promovierende und Weiterbildungsstudierenden

i) Exmatrikulation und verspätete Immatrikulation.

Die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.

Die Rückerstattung bzw. die anteilige Abrechnung der Monate eines Semesters erfolgt nur für volle Monate in Höhe von einem Sechstel des nach § 5 ermittelten Gesamtpreises. Angefangene Monate werden nicht erstattet.