Hier findet ihr alle Anträge rund um die Fachschaftsarbeit in digitalisierter Form. Bitte gebt überall eure UdS-Kennung an, damit euch die Antworten zugestellt werden können.
Tiefergehende Infos zu den Anträgen um für die Nutzung eures Fachschafts-Etats und Reisekosten-Rückerstattung findet ihr im Etat-Reader.
Mit * markierte Felder sind Pflicht-Felder.
- Bestätigung der Fachschaftsarbeit
- Einfahrtsgenehmigung
- Fachschafts-Etat
- Bewirtungskostenabrechnung
- Reisekosten-Erstattung
- Studierenden-Daten
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Eine detaillierte Auflistung, zu welchen Zwecken ihr den Etat beantragen könnt, befindet sich im Etat-Reader.
Der Inhalt des Antrags ist beim Fachschafts-Referat mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen. Das Referat meldet sich nach Rücksprache mit der Buchhaltung per Textform zurück, ob die aufgelisteten Inhalte erstattet werden können.
Außerdem müssen die entsprechenden Zahlungsbelege im Original vorgelegt werden können. Gebt diese entweder direkt beim Fachschafts-Referat während der Sprechzeiten ab oder zu unseren Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle. Dabei bitte keine losen Belege abgeben, am besten packt ihr sie in einen beschrifteten Briefumschlag, auf dem mindestens euer Fachschaftsrat und die Belege für Zweck XY steht.
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Erstattungsfähig sind Verpflegungskosten nur bei Veranstaltungen, die sich an einen größeren Teilnehmer*innenkreis (personell größer als die Anzahl der Mitglieder des betroffenen Fachschaftsrats) richten und entsprechend beworben werden.
Außerdem müssen die entsprechenden Zahlungsbelege im Original vorgelegt werden können. Gebt diese entweder direkt beim Fachschafts-Referat während der Sprechzeiten ab oder zu unseren Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle. Dabei bitte keine losen Belege abgeben, am besten packt ihr sie in einen beschrifteten Briefumschlag, auf dem mindestens euer Fachschaftsrat und die Belege für Veranstaltung XY steht.
Der formale Bewirtungskostenantrag muss spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung eingereicht werden.
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Fahrtkosten werden aus dem Fahrtkostenetat erstattet. Bedingungen sind hierfür vor allem, dass ein gewähltes FSR-Mitglied fährt und eure Reise unter den Begriff der Dienstreise nach §8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes fällt.
Der Antrag auf Reisekosten Rückerstattung muss mindestens 14 Tage vor Reisebeginn gestellt werden.
Spätestens 7 Tage nach Rückkehr müssen folgende Sachen im Original abgeben werden:
– Fahrkarte(n)
– Teilnahmebescheinigung
– Quittung von Tagungsgebühren
– Quittung über sonstige Kosten
– Unterschriebener Bericht über die Reise
Gebt diese entweder direkt beim Fachschafts-Referat während der Sprechzeiten ab oder zu unseren Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle. Dabei bitte keine losen Belege abgeben, am besten packt ihr sie in einen beschrifteten Briefumschlag, auf dem mindestens euer Fachschaftsrat und Reisekosten steht.
Hier ist das Reisekostenformular als Download verfügbar: