Das Studierendenparlament ist das höchste Gremium der verfassten Studierendenschaft.

Diese besondere Stellung erhält es durch seine außerordentliche Legitimation, denn es ist das einzige Gremium auf zentraler Ebene, das direkt von Euch gewählt wird. Es besteht aus 33 Abgeordneten von denen 13 direkt gewählt werden. Die Anzahl der Direktkandidat*innen pro Fakultät orientiert sich an den Studierendenzahlen.

Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). In seiner konstituierenden Sitzung wählt das Parlament zuerst seine*n Vorsitzende*n und dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter und anschließend den oder die Vorsitzende*n des AStA samt seiner Referentinnen und Referenten.

Neben der Wahl des AStA, ist es auch die Aufgabe des Parlaments den AStA zu kontrollieren. Hierzu hat das Parlament unter anderem das Haushaltsrecht. Außerdem müssen die Referentinnen und Referenten zu jeder der monatlichen Sitzungen einen Rechenschaftsbericht einreichen, der den Abgeordneten die Möglichkeit gibt sich ein Bild von der Arbeit im AStA zu machen.

Das Abgeordnetenhaus hat aber noch vielfältige weitere Aufgaben. Es stimmt über Änderungen der Satzung der Studierendenschaft ab, genehmigt Reisekostenanträge von Fachschaften und wählt die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in zahlreichen anderen Gremien der Universität. Gerade der letzte Punkt ist ein gutes Exempel für die Bedeutung des Parlaments zur Vertretung studentischer Interessen. Denn die hier gewählten Studierenden sitzen beispielsweise im Vorstand des Studentenwerks und entscheiden dort über Themen wie Mieten und Preise mit.

Die StuPa-Wahl ist also nicht nur die AstA-Wahl, sondern entscheidet noch über einiges mehr.

Weitere Informationen findet hier auf der Homepage des StuPa.

Alle Sitzungen des Studierendenparlaments und der Ausschüsse sind öffentlich. Kommt vorbei, schaut es euch an!