Semesterticket FAQ

Nein! Seit dem 01.10.2019 ist das Ticket wieder nur bis Saarhölzbach gültig. Eine Weiterfahrt mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln im Stadtgebiet Trier ist nicht vom Geltungsbereich des saarländischen Semestertickets umfasst, es muss entweder beim VRT ein reguläres Ticket oder bei der DB ein Semesteranschlussticket erworben werden.

Ja, die DB bietet ein Semesteranschlussticket nach Trier an. Dieses Ticket gilt in Zügen (außer ICEs) nach Trier, allerdings nicht in Trier!

Das Semesterticket gilt in allen Bussen und Nahverkehrszügen (RB, RE und Saarbahn) im Saarland. Eine genaue Aufzählung der beteiligten Verkehrsunternehmen findet sich unten auf dieser Seite.  In Fernverkehrszügen (IC, EC, ICE) gilt es nicht. In den Regionalzügen und -bussen könnt ihr bis zu der saarländischen Grenze fahren, mit der Saarbahn sogar bis Saargemünd (Sarreguemines). (Wenn ihr jedoch mit dem Zug nach Saargemünd fahren möchtet, müsst ihr ab Hanweiler ein Ticket lösen.)

Wenn ihr weitere Strecken in Regionalzügen fahren wollt, braucht ihr eine Fahrkarte ab

  • Saarhölzbach oder je nach Verbindung Mettlach (auf der Strecke Saarbrücken – Trier),
  • Nohfelden (Strecke Saarbrücken – Mainz),
  • Homburg (Strecke Saarbrücken – Kaiserslautern – Mannheim) bzw.
  • Einöd (Strecke Saarbrücken – Pirmasens – Karlsruhe).

Für Fahrten nach Frankreich gilt das Semesterticket bis zur Grenze, man muss also ab der letzten Station im Saarland ein zusätzliches Ticket kaufen:

  • Strecke Saarbrücken – Strassbourg: ab Hanweiler Grenze
  • Richtung Forbach: Ticket ab Saarbrücken nötig (da dazwischen kein weiterer Halt liegt)

Fahrkarten für Fernverkehrszüge müssen immer für die volle Strecke gelöst werden.

Studierende an Hochschulen innerhalb des Gebietes des SaarVV haben die Möglichkeit das Westpfalz-Anschluss-Semesterticket zu nutzen. Dieses gilt in Verbindung mit dem Semesterticket der Universität des Saarlandes ab Kaiserslautern. Die Kosten für das Westpfalz-Anschluss-Ticket betragen 197,60 (12.02.2020) Euro pro Semester. Weitere Informationen gibt es beim VRN.

ACHTUNG: Auch wenn die UDS auf dieser Seite nicht explizit angegeben ist, darf das Ticket erworben werden! Das Ticket gilt nicht bis Neustadt!

Das Ticket gilt immer für sechs Monate: Für das Wintersemester vom 1.10. bis 31.3. und für das Sommersemester vom 1.4. bis 30.9.

Das Semesterticket wird mit dem Semesterbeitrag erhoben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:

Den vollen Betrag können sich

  • Schwerbehinderte
  • Studierende, die sich mindestens drei Monate studienbedingt außerhalb des Saarlandes aufhalten müssen
  • Beurlaubte
  • Studierende, die einen Aufbaustudiengang belegen

erstatten lassen.

Antragsfrist: 15.05. (Sommersemester) und 15.11. (Wintersemester)

Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.

Die Antragsfrist bei vorzeitiger Exmatrikulation und verspäteter Immatrikulation endet 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation bzw. Immatrikulation.

Alle weiteren Infos zur Semesterticketrückerstattung findet ihr hier.

Ja, wenn das 49€-Ticket im Mai 2023 kommt, wird es die Möglichkeit geben, ein vergünstigtes (Differenzbetrag zum Semesterticket), monatlich kündbares 49€-Ticket als Erweiterung zum Semesterticket zu erwerben. Dafür muss ein Nachweis darüber eingereicht werden, dass man den Beitrag für das Semesterticket bereits bezahlt hat.
Das 49€-Ticket soll immer bis zum 10. des Vormonats erworben und bis zum 10. des laufenden Monats gekündigt werden können.

Nein. Es ist lediglich möglich, Kinder bis zu 6 Jahre kostenfrei bei der Deutschen Bahn und dem SaarVV mitzunehmen.

Wenn ausreichend Platz vorhanden ist (was der*die jeweilige Fahrer*in entscheidet), kann man von Montag bis Freitag ab 9 Uhr (am Wochenende ganztägig) sein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Nein. Das Semesterticket gilt ausschließlich für die Studierendenschaft der angeschlossenen Hochschulen und der Universität des Saarlandes.

Sofern nichts anderes kommuniziert wird, nein. Nur ein validiertes Semesterticket gilt als Fahrschein. Dies hat den Hintergrund, dass man als Studierende*r immatrikuliert sein kann, sich aber das Semesterticket dennoch erstatten lassen kann. Außerdem fehlt das Lichtbild auf der Immatrikulationsbescheinigung.

Ja, der ÖPNV in Luxemburg ist seit dem 1.5.2020 kostenlos für alle (es wird keine zusätzliche mKaart mehr benötigt). Der Saarbrücken-Luxemburg-Shuttle ist mit Semesterticket ebenfalls kostenlos (ohne Semesterticket 4€).

Nein, seit dem 1.10.2019 sind auch Nachtbusse im Semesterticket enthalten.

Sowohl das Lichtbild auf dem Studierendenausweis als auch der SaarVV-Aufdruck müssen gut erkennbar sein. Sollten diese zu stark abgenutzt sein, kann das Semesterticket als Fahrausweis abgelehnt werden.