Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Weitere Informationen zum BAföG

BAföG-Amt an der Universität des Saarlandes
BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG-Zuverdienst

Die Zuverdienstgrenze beim BAföG beträgt für zwölf Monate 5400,-€, also pro Monat durchschnittlich genau  450,-€. Bis zu diesem Betrag wird der Zuverdienst nicht auf das BAföG angerechnet.
Desweiteren gilt die Vermögensgrenze von 7500€, die sich aus dem gesamten Eigentum errechnet (i.d.R. Geld auf dem Konto + Fahrzeug + Eigentumswohnung).

BAföG und Mietzuschuss

BAföG-EmpfängerInnen haben keinen Anspruch auf Wohngeld (außer BAföG-EmpfängerInnen, die einen gemeinsamen Haushalt mit einer/m ALG II-EmpfängerIn führen, sog. “Mischhaushalt”). Weitere Infos zum Wohngeld gibt es hier.

BAföG recipients are not entitled to housing benefit (except BAföG recipients who maintain a joint household with an ALG II recipient, so-called “mixed household”). Further information on housing benefit can be found here.

Mietzuschuss für BAföG-EmpfängerInnen

Seit dem 01.01.2007 können Studierende, die bei ihren Eltern leben und BAföG beziehen, einen Zuschuss zu den Mietkosten bei der ARGE beantragen. Dieser Anspruch begründet sich auf §22, Abs. 7 SGB II.

Für den gesamten Stadtverband Saarbrücken ist die ARGE Saarbrücken, Hafenstraße 18 (Arbeitsamt), 1. Etage, Zi. 1031, Herr Kneip Tel. (0681/97038-3400) oder Herr Koch (-3402) zuständig.

Für diesen Zuschuss ist der “Antrag auf Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Kosten für Unterhalt und Heizung für Auszubildende” zu stellen. Außerdem wird für den Antrag benötigt:

  • BAföG-Bescheid

  • Kopie des Mietvertrags, außerdem Vermieterbescheinigung (Formular bei der ARGE erhältlich)

  • Einkommensnachweise (Lohnzettel), sofern neben dem Studium gejobbt wird

  • Zusatzblatt 2.1, wenn neben dem Studium gejobbt wird; Zusatzblatt 2.2 vom Arbeitgeber auszufüllen (beide Formulare bei der ARGE erhältlich)

  • Bescheinigung über die Höhe des tatsächlich bezahlten monatlichen Mietanteils (Formular bei der ARGE erhältlich)

  • Zusatzblatt 3 zu den Vermögensverhältnissen

Die in diesen Punkten genannten Nachweise können nachgereicht werden und müssen nicht am Tag der Antragstellung vorliegen.

Bei Bewilligung wird gezahlt ab dem Datum, an dem der/die Antragsteller/ -in bei der ARGE vorgesprochen und die Antragsformulare abgeholt hat (Stempel auf dem Formular).