Zur Info: Eine Rückerstattung des 9€-Tickets findet über einen reduzierten Semesterbeitrag im WiSe 2022/23 statt. Die Rückerstattungsbeiträge wurden entsprechend angepasst.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:
Den vollen Betrag können sich
- Schwerbehinderte
- Studierende, die sich mindestens drei Monate studienbedingt außerhalb des Saarlandes aufhalten müssen
- Beurlaubte
- Studierende, die einen Aufbaustudiengang belegen
erstatten lassen.
Antragsfrist: 15.05. (Sommersemester) und 15.11. (Wintersemester)
Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.
Die Antragsfrist bei vorzeitiger Exmatrikulation und verspäteter Immatrikulation endet 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation bzw. Immatrikulation.
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen!
Außerdem könnt ihr gemäß unserer Härtefallrichtlinie einen Härtefallantrag stellen. Bitte alle in der Richtlinie Dokumente bereit stellen.
Das Formular für die Rückerstattung könnt ihr hier herunterladen oder im AStA abholen (in Saarbrücken: AStA-Gebäude A 5.2; in Homburg: AStA-Außenstelle Gebäude 74). Die Formulare setzen sich zusammen aus Antrag und Bescheid. In den Bescheid müsst ihr nur eure Adresse eintragen.
Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets (nicht: Härtefallantrag) sind in der Geschäftsstelle des AStA erhältlich oder können unten heruntergeladen werden.
- Sommersemester 2023
Alle Unterlagen inkl. Studierendenausweis müssen bis zum Ende der Antragsfrist vorliegen, ansonsten wird der Antrag als unbegründet gewertet!
Die Anträge könnt ihr zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im AStA abgeben oder sie per Post schicken, die Postadresse steht schon auf dem Formular. In Homburg könnt ihr die Anträge in der AStA-Außenstelle abgeben.
Die für die Semesterticketrückerstattung zuständige Mitarbeiterin ist stets bemüht, alle Anträge und Anfragen per Mail schnellstmöglich zu bearbeiten, dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen können mitunter auch dadurch entstehen, dass gegebenenfalls eine Rücksprache mit universitären Institutionen notwendig ist.
Die Überweisungen erfolgen auf das vom Antragsteller angegebene Konto für die Sommersemester nach dem 15.05. und für die Wintersemester nach dem 15.11. Ausnahmen liegen bei vorzeitiger Exmatrikulation und bei verspäteter Immatrikulation vor.
Bitte achtet darauf, eine gültige IBAN anzugeben. Die Länge der angegebenen IBAN muss mit der für das Land festgelegten Länge übereinstimmen. Außerdem ist es notwendig, dass das Land am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt.
WICHTIG:
Der AStA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ausweise. Auch wenn wir eure Ausweise sicher aufbewahren und sie euch mit eurem Bescheid wieder zusenden, kann es leider auch immer mal wieder vorkommen, dass ein Ausweis (auf dem Postweg) verloren geht. Um dem vorzubeugen, ist es ratsam, während den Sprechzeiten der Semesterticketrückerstattung den Ausweis vor Ort abzugeben und ihn dann nach der Entwertung durch die MitarbeiterInnen im Kartenbüro wieder im AStA abzuholen.
Semesterticketrückerstattung
Geschäftsstelle AStA
Sprechzeiten:
Montag: 10 – 13 Uhr
Dienstag: 10 – 15 Uhr
Donnerstag: 10 – 13 Uhr
Ansprechpartner: Maximilian Roth
erstattung@asta.uni-saarland.de
0681 302 4322
Mögliche Rückerstattungsgründe
Grund | Voraussetzungen | Bei Antragstellung bitte mitbringen: |
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SchwerbehinderungFrist: |
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BeurlaubungFrist: |
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Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)Frist: |
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AufbaustudiumFrist: |
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ExmatrikulationFrist: |
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Immatrikulation bei laufendem SemesterFrist: |
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