English: Semester travel ticket – How to apply for a refund

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:

Den vollen Betrag können sich

  • Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind,
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubssemester oder Aufbaustudium antreten,
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums nachweislich mindestens 3 Monate des Semesters außerhalb des Verbundgebietes des Saarländischen Nahverkehrsbundes aufhalten,

erstatten lassen.

Antragsfrist: 15.05. (Sommersemester) und 15.11. (Wintersemester)

Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.

Die Antragsfrist bei vorzeitiger Exmatrikulation und verspäteter Immatrikulation endet 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation bzw. Immatrikulation.

Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen!

Die Details findet ihr in der Tabelle unten.

Außerdem könnt ihr gemäß unserer Härtefallrichtlinie einen Härtefallantrag stellen. Bitte alle in der Richtlinie aufgeführten Dokumente bereitstellen.

Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets (nicht: Härtefallantrag) sind in der Geschäftsstelle des AStA erhältlich oder können unten  heruntergeladen werden. Die Formulare setzen sich zusammen aus Antrag und Bescheid. In den Bescheid müsst ihr nur eure Adresse eintragen.

Alle Unterlagen inkl. Studierendenausweis müssen bis zum Ende der Antragsfrist vorliegen, ansonsten wird der Antrag als unbegründet gewertet!

Die Anträge könnt ihr zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im AStA abgeben oder sie per Post schicken, die Postadresse steht schon auf dem Formular. In Homburg könnt ihr die Anträge in der AStA-Außenstelle abgeben.

Die für die Semesterticketrückerstattung zuständigen Mitarbeiter sind stets bemüht, alle Anträge und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten, dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen können mitunter auch dadurch entstehen, dass gegebenenfalls eine Rücksprache mit universitären Institutionen notwendig ist.

Die Überweisung erfolgt auf das vom Antragsteller angegebene Konto für die Sommersemester nach dem 15.05. und für die Wintersemester nach dem 15.11. Ausnahmen liegen bei vorzeitiger Exmatrikulation und bei verspäteter Immatrikulation vor.

Bitte achtet darauf, eine gültige IBAN anzugeben. Die Länge der  angegebenen IBAN muss mit der für das Land festgelegten Länge übereinstimmen. Außerdem ist es notwendig, dass das Land am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt.

WICHTIG: 

Der AStA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ausweise. Auch wenn wir Ihren Ausweis sicher aufbewahren und Ihnen diesen mit Ihrem Bescheid wieder zusenden, kann es leider vorkommen, dass ein Ausweis (auf dem Postweg) verloren geht. Um dem vorzubeugen ist es ratsam, den Ausweis während der Sprechzeiten der Semesterticketrückerstattung vor Ort abzugeben und ihn dann nach der Entwertung durch das Kartenbüro wieder im AStA abzuholen.

Seit dem Wintersemester 2015/16 können keine Anträge auf Erstattung aufgrund von “Wohnort Homburg” gestellt werden! Alle möglichen Rückerstattungsgründe sind unten tabellarisch aufgeführt und auch den Antragsformularen zu entnehmen.

Semesterticketrückerstattung
Geschäftsstelle AStA

Sprechzeiten:

Montag: 10 – 13 Uhr

Dienstag: 10 – 13 Uhr

Mittwoch: 10 – 15 Uhr

 

Ansprechpartner:

Emily Dreßler

erstattung@asta.uni-saarland.de

0681 302 4322

Mögliche Rückerstattungsgründe

Grund Voraussetzungen Bei Antragstellung bitte mitbringen:

Schwerbehinderung

Frist:
bis 15.5. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester)

  • Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz (aG)
  • Studierendenausweis (Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Fächerangabe (Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie)
  • Kopie des Beiblattes zum Ausweis des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke

Beurlaubung

Frist:
bis 15.5. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester)

  • Aufenthalt außerhalb des Saarlandes
  • Nachweislicher Beurlaubungsgrund
  • Studierendenausweis (Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Beurlaubungsvermerk (Kopie)

Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)

Frist:
bis 15.5. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester)

  • Der Aufenthalt muss studienbedingt sein, d.h. aufgrund des Studiums stattfinden (z.B. wegen eines  zum Studium gehörigen Praktikums / PJ; aufgrund von Promotion in Kooperation mit einem außerhalb ansässigen Unternehmen, ERASMUS-Aufenthalte,…)
  • meint NICHT aufgrund mangelnder Pflicht-Präsenztermine frei gewählte Wohnorte außerhalb des Saarlandes
  • Studierendenausweis (Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Fächerangabe (Kopie)
  • Kopie des Nachweises über den Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)

Aufbaustudium

Frist:
bis 15.5. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester)

  • Immatrikulation in einem der folgenden Fächer:
    Europäisches und Internationales Recht, Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis, Magister/Magistra der Rechte, LL.M. Informationstechnologie und Recht, Evaluation, European Management, Sport- und Gesundheitsmanagement, Griechisch.
  • Studierendenausweis (Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Fächerangabe (Kopie)

Exmatrikulation

Frist:
bis 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation!

  • Exmatrikulation während des Semesters (bis zum 31.07./31.01)
  • die Rückerstattung erfolgt anteilig für volle Monate
  • Studierendenausweis (Original)
  • Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie)

Immatrikulation bei laufendem Semester

Frist:
bis 14 Tage nach dem Tag der Immatrikulation!

  • Rückmeldung bzw. Immatrikulation nach dem 01.06. (Sommersemester) bzw. nach dem 1.12 (Wintersemester)
  • die Rückerstattung erfolgt anteilig für volle Monate
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Fächervermerk (Kopie)
  • Stempel des Studierendensekretariats als Bestätigung

Du hast Fragen?

Die Rückerstattungsanträge werden in der Geschäftsstelle bearbeitet. Ihr könnt auch eine eMail an erstattung[at]asta.uni-saarland.de schicken.