Sommersemester 2022
Wintersemester 2021/2022
Alle Unterlagen inkl. Studierendenausweis müssen bis zum Ende der Antragsfrist vorliegen, ansonsten wird der Antrag als unbegründet gewertet!
Zur Info: Da das saarländische Verkehrsministerium die Hälfte des Semestertickets für das Sommersemester 2021 der Studierenden bezahlt, wurden die Rückerstattungsbeiträge entsprechend angepasst.
For your information: The ministry of transport takes on half of the Semesterticket for the summer term 2021 so we have adjusted the amount of the refund.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:
Den vollen Betrag können sich Schwerbehinderte, Studierende, die sich mindestens drei Monate studienbedingt außerhalb des Saarlandes aufhalten müssen, Beurlaubte und Studenten die einen Aufbaustudiengang belegen erstatten lassen. Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.
Bitte beachtet die Antragsfristen die für den jeweiligen Erstattungsgrund gegeben sind:
Antragsfrist für Rückerstattungen mit den Erstattungsgründen Schwerbehinderung, Beurlaubung, Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes und Aufbaustudium: 15.05. (Sommersemester) und 15.11. (Wintersemester)
Die Antragsfrist bei vorzeitiger Exmatrikulation und verspäteter Immatrikulation endet 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation bzw Immatrikulation.
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen!
Außerdem könnt ihr gemäß unserer Härtefallrichtlinie einen Härtefallantrag stellen. Bitte alle in der Richtlinie Dokumente bereit stellen.
You may also apply for hardship in accordance with our Hardship Policy. Please provide all the documents in the policy.
Das Formular für die Rückerstattung könnt ihr hier herunterladen oder im AStA abholen (in Saarbrücken: AStA-Gebäude A 5.2; in Homburg: AStA-Außenstelle Gebäude 74). Die Formulare setzen sich zusammen aus Antrag und Bescheid. In den Bescheid müsst ihr nur eure Adresse eintragen.
Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets (nicht: Härtefallantrag) sind in der Geschäftsstelle des AStA erhältlich oder können oben heruntergeladen werden.
Die Anträge könnt ihr zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im AStA abgeben oder sie per Post schicken. Die Postadresse steht schon auf dem Formular. In Homburg könnt ihr die Anträge in der AStA-Außenstelle abgeben.
Die für die Semesterticketrückerstattung zuständige Mitarbeiterin ist stets bemüht, alle Anträge und Anfragen per Mail schnellstmöglich zu bearbeiten, dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen können mitunter auch dadurch entstehen, dass gegebenenfalls eine Rücksprache mit universitären Institutionen notwendig ist.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages kann mindestens zwei und maximal bis zu vier Wochen dauern.
Bei Härtefallanträgen und Widersprüchen kann die Bearbeitungszeit abweichen.
Die Überweisungen erfolgen auf das vom Antragsteller angegebene Konto für die Sommersemester nach dem 15.05. und für die Wintersemester nach dem 15.11. Ausnahmen liegen bei vorzeitiger Exmatrikulation und bei verspäteter Immatrikulation vor.
Bitte achten Sie darauf, eine gültige IBAN anzugeben. Vergewissern Sie sich bitte auch, dass die Länge der von Ihnen angegebenen IBAN mit der für Ihr Land festgelegten Länge übereinstimmt. Außerdem ist es notwendig, dass Ihr Land am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt.
WICHTIG:
Der AStA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ausweise. Auch wenn wir eure Ausweise sicher aufbewahren und sie euch mit eurem Bescheid wieder zusenden, kann es leider auch immer mal wieder vorkommen, dass ein Ausweis (auf dem Postweg) verloren geht. Um dem vorzubeugen ist es ratsam während den Sprechzeiten der Semesterticketrückerstattung den Ausweis vor Ort abzugeben und ihn dann nach der Entwertung durch die MitarbeiterInnen im Kartenbüro wieder im AStA abzuholen.
Semesterticketrückerstattung
Geschäftsstelle AStA
Der AStA ist für den Publikumsverkehr geöffnet.
The AStA is open for public traffic.
Montag: 10 – 13 Uhr
Dienstag: 10 – 15 Uhr
Donnerstag: 10 – 13 Uhr
Ansprechpartnerin: Maren Wagner
erstattung@asta.uni-saarland.de
0681 302 4322
Mögliche Rückerstattungsgründe
Grund | Voraussetzungen | Bei Antragstellung bitte mitbringen: |
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SchwerbehinderungFrist: |
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BeurlaubungFrist: |
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Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)Frist: |
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AufbaustudiumFrist: |
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ExmatrikulationFrist: |
Erstattet werden 21,10 Euro pro vollem verbleibenden Monat (aber nicht unter 42,20 Euro!) |
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Immatrikulation bei laufendem SemesterFrist: |
Erstattet werden 21,10 Euro pro bereits voll abgelaufenem Monat (aber nicht unter 42,20 Euro!) |
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