Parkregelung für den Außenbereich Campus, in der sogenannten Parkzone B:

Antrag nur noch per E-Mail an:
parken[at]univw.uni-saarland.de

Postleitzahlenregelung für Studierende

Die kostenlose Nutzung der Parkhäuser P1 (Uni Mitte) und P3 (Uni Ost) durch Studierende wird anhand der Postleitzahl der Semesteranschrift geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Studierende, deren Anfahrt zur Uni mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 45 Minuten dauern würde, die Parkhäuser kostenlos nutzen dürfen. Auch Studierende mit Gehbehinderung erhalten eine kostenlose Einfahrberechtigung für den Campus und die Parkhäuser.

Zwischen 17 Uhr und 7 Uhr, an Wochenenden sowie in der vorlesungsfreien Zeit sind die Parkhäuser für alle Studierenden geöffnet. Die Ausfahrt aus den Besucherparkplätzen (Parkzone C) ist nach 21 Uhr frei. Bis 17 Uhr beträgt die Parkgebühr 1 Euro pro Stunde, maximal 3 Euro. Die ersten 60 Minuten sind kostenfrei.

Keine kostenlose Einfahrberechtigung erhalten:

  • Studierende aus der campusnahen Umgebung mit den Postleitzahlen 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66128, 66129, 66130, 66132, 66133, 66280, 66386
  • Studierende mit unplausibel weit entfernter Semesteranschrift mit den Postleitzahlen 00000-54199, 54550-55699, 55800-66110, 67000-76725, 77000-99999
  • Studierende mit Anschriften im Ausland, außer Luxemburg und Frankreich (Departement 57 Moselle)
  • Beurlaubte
  • Medizinstudierende im klinischen Studienabschnitt