Die Zukunft: Universität 2020 und 2021

Die Jahre des zu eng geschnallten Gürtels sind vorbei! So oder so ähnlich munkelt man im ganzen Saarland. Die Schuldenbremse läuft 2019 aus und ab 2020 soll wieder aus den Vollen geschöpft werden. Da sich quasi alle darauf freuen und schon überlegen, was mit dem ganzen Geld jetzt angefangen werden kann, wird wohl am Ende nicht viel übrigbleiben. Der Sanierungsstau auf dem Campus wird sich in den nächsten Jahren wohl kaum merklich reduzieren, aber immerhin wird doch die ein oder andere wichtige Baustelle in Angriff genommen werden.

Auch inhaltlich will sich die Universität neu profilieren. Der neue Universitätsentwicklungsplan” (UEP), den der Senat und der Hochschulrat kürzlich beschlossen haben, definiert unsere nächsten Ziele bis 2021 und umreißt auch schon die Vision UdS 2030: Die Schwerpunkte Europa, Informatik und NanoBioMed sollen durch neue „Wissenschaftsbereiche“ ergänzt werden, um an der Uni eine neue Exzellenz zu etablieren, nachdem der Informatik dieser Status 2018 wieder abgesprochen wurde.

Für Studieninteressierte wird es ab 2020 etwas komplizierter, sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu bewerben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zur Wartezeit für Medizinstudierende hat sich sowohl auf das saarländische Hochschulzulassungsgesetz als auch auf die universitäre Zulassungsordnung ausgewirkt. Im Folgenden führe ich die drei Themen Baumaßnahmen, UEP und Zulassungsordnung ein wenig aus.


Baumaßnahmen

In den nächsten Jahren wird wieder viel auf dem Campus gebaut und einiges renoviert werden. Wir sind sehr gespannt und zuversichtlich, dass es das Studieren und das nebenher Zeit auf dem Campus verbringen für einige Studierende verbessern wird. Zunächst einmal soll 2020 das ja bereits fast fertige Praktikumsgebäude der Pharmazie (zwischen Unimarkt und Mensa) eröffnet werden. Auch ein Zentrum für Biophysik soll bis 2023 entstehen. Das Chemiegebäude C 4.3. soll saniert werden. Das Sorgenkind C 5.2, dessen kurzfristige Räumung für das ein oder andere Platzproblem auf dem Campus verantwortlich ist, soll auch saniert und zu einem reinen Institutsgebäude gemacht werden. Sobald C 5.2 fertiggestellt ist, wird C 5.3 abgerissen. Am Wohnheim D wird ein neues Hörsaalgebäude mit Seminarräumen für die philosophische Fakultät entstehen. Bis 2022/23 soll außerdem neben A2.2 gegenüber der Aula ein „Innovation Center“ entstehen, dass mit einem Café im Erdgeschoss die Aufenthaltsqualität auf dem Campus steigern soll und mit Coworkingplätzen, Open-Space-Konzepten und Start-up-Ansiedlungen  nicht nur die Innovationskraft der Uni, sondern auch den Austausch zwischen Start-Ups und Studierenden fördern und initiieren soll.

Ein Großprojekt wird der Bau des CISPA/Helmholtz Center for Information Security ganz am Ende des

Campus auf dem Gelände des ehemaligen Stuhlsatzenhaus werden. Diese Neuansiedlung wird mehrere Hundert internationale Forscher*innen nach Saarbrücken ziehen und die Uni zu einem Zentrum für Cybersicherheit werden lassen.

Uns als AStA ist bei all den vielen großen und kleinen Bauprojekten wichtig, dass die Barrieren, die auf dem Campus so vielzählig existieren, abgebaut werden, so dass sich jede*r ohne große Umwege frei auf dem Campus und in den Gebäuden bewegen kann. Außerdem legen wir unseren Fokus auf den Flächen, die wir Studierende außerhalb unserer Vorlesungen und Seminare nutzen. Sei es in Gebäuden oder davor, wir finden es wichtig, dass wir Orte zum Lernen und Sozialisieren haben. In Gebäuden bedeutet das, dass es Gruppenarbeitsgelegenheiten und genügend Sitzgelegenheiten gibt. Wir wollen aber auch, dass man draußen vor den Gebäuden konsumfrei zusammen Zeit verbringen und lernen kann. Ein Projekt, dass uns schon länger beschäftigt, ist die alternative Nutzung des Französischen Platzes vor dem Audimax. Dieser Platz, der zum Großteil nicht als Parkplatz ausgewiese

n ist, wird durch die dort parkenden Autos verschwendet. Die Sitzgelegenheiten sind alt und ungepflegt. Hier wollen wir im Sommer eine große Aktion starten, also haltet die Augen auf!

Universitätsentwicklungsplan

Die Lektüre des Universitätsentwicklungsplan kann ich euch guten Gewissens ans Herz legen. Ja, wir Studierende hätten uns darin noch ein klareres Bekenntnis zur Evaluation und Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrages gewünscht, aber abgesehen davon sind wir recht zufrieden damit, was die Universität sich bis 2021 vornimmt. Ich will nun ein paar Punkte aus dem Plan herausgreifen. Einige mögen selbstverständlich sein, dennoch gut, dass die Universität sie sich prominent als Ziel setzt.

Profilentwicklung: Profilschwerpunkte und Wissenschaftsbereiche

Die gute Nachricht zuerst: Die Universität sieht sich auch 2021 als Landeskinderuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. Klar, wir vermissen weiterhin die Politikwissenschaften und Soziologie, aber immerhin ist ein gewisses Bekenntnis zur „Volluniversität“ vorhanden. Zurzeit arbeiten drei Wissenschaftsgruppen aus Expert*innen an mittel- bis langfristigen Konzepten zur Stärkung der drei Profilschwerpunkte Informatik, NanoBioMed und Europa. Diese drei Schwerpunkte kann man als Leuchtturmprojekte der Universität sehen. Hier ist der Anspruch, die besten Forscher*innen, Studierenden und Projekte Europas (und der Welt) anzuziehen und zumindest für Informatik und NanoBioMed auch eine erneute Exzellenzförderung zu erlangen. Gerade der Europaschwerpunkt befindet sich noch ziemlich in den Kinderschuhen und wird zu unserer Freude durch einen neuen spannenden Studiengang verstärkt werden.

Die neuen „Wissenschaftsbereiche“ zielen vor allem auf jene Fächer, die nicht direkt den Profilschwerpunkten zugeordnet werden können. Die Fächer sollen ermutigt werden über ihre Fakultätsgrenzen hinaus Anknüpfungspunkte in Forschung und Lehre mit anderen Fächern zu suchen. Diese interdisziplinäre Vernetzung soll eine weitere institutionelle Verortung der Fächer jenseits ihrer Fakultäten und Schwerpunkte ermöglichen.

Internationalisierung

Die Universität hat einen außergewöhnlich hohen Anteil internationaler Studierender und plant dieses Alleinstellungsmerkmal zu festigen und auszubauen. Qualifizierte internationale Studierende und renommierte Gastwissenschaftler*innen sollen mit gezielten Maßnahmen gewonnen und die Wilkommenskultur an der Uni weiterentwickelt werden. Eine Herausforderung liegt darin, Wohnraum in Saarbrücken zu vermitteln. Eine weitere findet sich in der sprachlichen Barriere, die in der Lehre und Verwaltung noch weiter abgebaut werden muss. Das Pilotprojekt „Dreisprachiger Campus Saar“ soll langfristig eine dreisprachige Campuskultur und eine entsprechende Sprachenpolitik umsetzen. Damit wird auch der Frankreichstrategie des Landes enormer Rückenwind gegeben. In der Lehre gibt es bereits einige internationale englischsprachige Master-Studiengänge, doch soll auch dies mit dem Ausbau einiger englischsprachiger Bachelor-Studiengänge ausgebaut werden.

Der Universitätsverbund „Universität der Großregion“ (UniGr) ist ein hervorragendes Vorhaben Lehre und Forschung in der Großregion miteinander zu vernetzen und vielschichtig zu kooperieren. Der Ausbau der Kooperationen mit den UniGr-Partnern soll vorangetrieben werden, vor allem jetzt wo unser Universitätspräsident auch Präsident des Verwaltungsrates eben jenes Verbundes ist.

Digitalisierung

Die Digitalisierungsstrategie der UdS legt einige Hauptziele fest. Natürlich soll damit die Qualität von Lehre und Studium gesteigert werden, aber auch die Forschungsinfrastruktur, der Service für Studierende und Beschäftigte sollen profitieren.  Bisher wurde eine zentrale digitale Lernplattform (https://lms.sulb.uni-saarland.de/moodle)  eingerichtet, die auch in Zukunft noch ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Bereits etabliert ist das auch an Studierende gerichtete Angebot, Plagiate mittels einer Software zu identifizieren. Eine der größten Herausforderung ist die Umstellung auf das neue Campus-Management-System (Nachfolger des LSF/HISPOS) zum SoSe 2020, was voraussichtlich, angesichts mit Sicherheit auftretender Probleme noch ganz lustig wird.  Auch unsere Netzwerkinfrastruktur und virtuellen Server bedürfen dringend einer Modernisierung.

Für uns Studierende noch recht relevant ist die Einführung eines Dokumenten- und Workflowmanagementsystems, in dessen Rahmen die Universität vermutlich einem Rahmenvertrag mit Microsoft beitreten und damit den Mitgliedern (also auch den Studierenden) der Universität MS-Office 365 Lizenzen sichern wird. Nach kontroverser Diskussion, hat auch das Studierendenparlament in seiner Dezember’19 Sitzung seine Zustimmung gegeben.

Diversity Policy, Gleichstellung, Familienfreundlichkeit

Die UdS versteht sich zu unserem Wohlwollen als eine gender- und diversitätssensible Hochschule und bemüht sich um eine offene Hochschulstruktur. Im Rahmen dessen positioniert sich die Universität gegen Mobbing, Diskriminierung, Stalking, sexuelle Belästigung bzw. deren Vorstufen. Dies hatte übrigens erst letztens die Hausmitteilung zur Regelung für das Plakatieren an der Universität, die der Präsident per Mail versendete, zur Folge, die vor allem auf die Häufung von rassistischen Aushängen an der Uni reagierte. Zudem versteht die Universität Diversität, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit als ihre grundlegenden Querschnittsthemen. Uns ist bewusst, dass dies teilweise noch nicht an allen Ecken (oder Professuren) der Universität angekommen ist und wenn euch etwas auffällt, dann kommt gerne auf uns zu, damit wir uns alle gemeinsam für diese Ziele einsetzen können.

Nachhaltigkeit

Die Universität sieht es als ihre Verantwortung im Bereich der Lehre und Forschung ihrem Bildungsauftrag zur Nachhaltigkeit nachzukommen. Aber auch außerhalb der Bildung ist Nachhaltigkeit natürlich überall an der Universität und auf den Campus wichtig. Hierzu will die Uni ein Konzept entwickeln und ein Leitbild sowie konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeiten. Bisher wurde hierfür die neue Stabstelle „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ an der Universität eingerichtet, mit der wir eng zusammenarbeiten. Außerdem hält Prof. Diester-Haas im WS2019/20 jeden Freitagmorgen die interdisziplinäre Vorlesung „Klimawandel – Was ist das?“.

 

Zulassungsordnung

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht 2017 hat die Länder in die Pflicht genommen bis 2019 eine neue Regelung für die Zulassung zum zentral zulassungsbeschränkten Fach Medizin vorzunehmen und urteilte, die bisherige Wartezeitregelung, die Wartezeiten auch mal von 20 Semestern produzierte, sei nicht mehr zeitgemäß.

Im Jahr 2019 ist dann sowohl der Staatsvertrag zwischen den Ländern und der Stiftung für Hochschulzulassung geschlossen, als auch das Hochschulzulassungsgesetz im Saarland beschlossen worden. Seit Ende 2019 sind diese neuen Regelungen von der Universität in einer neuen Zulassungsordnung umgesetzt. Die Neuerungen betreffen nun alle zulassungsbeschränkten Studiengänge. Verallgemeinert kann man sagen, neben der Abiturnote gewinnen andere Faktoren durch die Veränderungen mehr Gewicht.

Änderungen beim zentralen Verfahren (v.a. Medizin):

Das Auswahlverfahren berücksichtigt wie bisher zu 40 Prozent zentrale Auswahlverfahren und zu 60 Prozent lokale Auswahlverfahren der Hochschulen. Im zentralen Auswahlverfahren wird zu 30 Prozent (immer ausgehend von der Gesamtzahl) der Numerus clausus gewertet. Dies sind im Vergleich zu vorher 10 Prozentpunkte mehr. Diese Noten werden allerdings nach einem recht komplizierten System auf einen Standard umgerechnet. Damit kommt man der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach, dass das Bundesland in dem das Abitur erworben wurde, nicht die Chancen, die man auf einen Studienplatz hat, beeinflussen soll. (Das Nord-Süd = Leicht-Schwer Dilemma) Die Wartezeitquote (Wartezeit = Semester, in denen man nicht studiert hat) wird ersetzt durch eine zehn prozentige „zusätzliche Eignungsquote“, die fachspezifische Tests, eine Ausbildung, Interviews, Vorbildung in Betracht ziehen kann, im Grunde also alle erworbenen Qualifikationen außer die Note. Das Auswahlverfahren der Hochschulen läuft grundsätzlich wie bisher und kann Noten, Interviews und Vorbildungen werten, muss allerdings jetzt mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium mit „erheblichen Gewicht“ einbeziehen. Bis zum Wintersemester 2021/22 wird es noch eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung der noch wartenden Bewerber*innen geben. Neu ist zudem, dass man sich in Zukunft auch bei allen Hochschulen auf einmal bewerben kann und das in allen vier zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Änderungen im örtlichen Verfahren:

Auch hier wird die Wartezeitquote abgeschafft und durch sogenannte Bewerbungssemester ersetzt, die 20 Prozent der Studienplätze quotiert. Bisherige Wartesemester werden in Bewerbungssemester umgewandelt. Dabei sind Bewerbungssemester die Zahl der Semester, in denen ein*e Studienbewerber*in sich erfolglos auf einen Studienplatz im selben Studiengang hier an der Uni beworben hat. Neu ist also, dass man sich tatsächlich kontinuierlich bewerben muss, dass man maximal sieben Bewerbungssemester anhäufen kann (danach bleibts bei sieben) und dass diese verfallen, sollte man sich mal nicht beworben haben oder einen Studienplatz nicht angenommen haben. Dies ist natürlich etwas komplizierter, anstrengender und vor allem frustrationsanfälliger („Ups: Vergessen zu bewerben“) als vorher. Außerdem führt die Pflicht einen Studienplatz auch anzunehmen dazu, dass zum Beispiel Ausbildungen abgebrochen werden. Dies sprachen wir gegenüber dem Wissenschaftsausschuss des Landtages aus, doch fand das Gesetz hierfür keine Lösung. Auf unsere Initiative haben wir immerhin eine mögliche Lösung mit der Universität gefunden: Man wird wohl, wenn man sich in einer Ausbildung befindet, ausnahmsweise Urlaubssemester auch schon im ersten Semester beantragen können. Dadurch kann man seine Ausbildung erst beenden und dann anfangen zu studieren.

Die Studienplatzquote, die rein vom Abitur abhängt, wird allerdings auch eine Änderung mit sich bringen. Und zwar muss auch hier die Note ausgeglichen werden, damit Abiturienten mit traditionell „leichteren“ Abituren keinen Vorteil haben. Da das Bundesverfahren allerdings kompliziert ist und vermutlich saarländische Bewerber*innen benachteiligt hätte, einigte man sich hier auf ein simpleres Verfahren. Das Ganze ist ein Bonus-Malus System, dass je nach dem in welchem Bundesland das Abitur erworben wurde den Schnitt verändert. Ob Bonus oder Malus und wie groß dieser ausfällt hängt von den Abiturdurchschnitten der letzten Jahre ab. Dabei ist das Saarland natürlich das Maß der Dinge, hier zählt die Note wie man sie bekommen hat. Klar, das System ist simpel und deshalb wohl auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Man könnte schließlich argumentieren, wer eine 1,0 in Hamburg geschrieben hat, hätte dies vielleicht auch in Bayern getan und verdient den (hypothetischen) 0,2 Malus auf 1,2 nicht. Aber naja. System ist System.