Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach § 4 der Beitragsordnung den Beitrag für das Semesterticket ganz oder teilweise erstatten lassen:
Den vollen Betrag können sich
- Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind,
- Studierende, die nachweislich ein Urlaubssemester oder Aufbaustudium antreten,
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums nachweislich mindestens 3 Monate des Semesters außerhalb des Verbundgebietes des Saarländischen Nahverkehrsbundes aufhalten,
erstatten lassen.
Antragsfrist: 15.05. (Sommersemester) und 15.11. (Wintersemester)
Anteilig wird der Beitrag erstattet, wenn man sich mehr als zwei Monate nach Semesterbeginn immatrikuliert/rückmeldet oder mehr als zwei Monate vor Semesterende exmatrikuliert.
Die Antragsfrist bei vorzeitiger Exmatrikulation und verspäteter Immatrikulation endet 14 Tage nach dem Tag der Exmatrikulation bzw. Immatrikulation.
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen!
Außerdem könnt ihr gemäß unserer Härtefallrichtlinie einen Härtefallantrag stellen. Bitte alle in der Richtlinie aufgeführten Dokumente bereitstellen.
Die Anträge für die Rückerstattung des Semestertickets (nicht: Härtefallantrag) sind in der Geschäftsstelle des AStA erhältlich oder können unten heruntergeladen werden. Die Formulare setzen sich zusammen aus Antrag und Bescheid. In den Bescheid müsst ihr nur eure Adresse eintragen.
Alle Unterlagen inkl. Studierendenausweis müssen bis zum Ende der Antragsfrist vorliegen, ansonsten wird der Antrag als unbegründet gewertet!
Die Anträge könnt ihr zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im AStA abgeben oder sie per Post schicken, die Postadresse steht schon auf dem Formular. In Homburg könnt ihr die Anträge in der AStA-Außenstelle abgeben.
Die für die Semesterticketrückerstattung zuständigen Mitarbeiter sind stets bemüht, alle Anträge und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten, dennoch kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen können mitunter auch dadurch entstehen, dass gegebenenfalls eine Rücksprache mit universitären Institutionen notwendig ist.
Die Überweisung erfolgt auf das vom Antragsteller angegebene Konto für die Sommersemester nach dem 15.05. und für die Wintersemester nach dem 15.11. Ausnahmen liegen bei vorzeitiger Exmatrikulation und bei verspäteter Immatrikulation vor.
Bitte achtet darauf, eine gültige IBAN anzugeben. Die Länge der angegebenen IBAN muss mit der für das Land festgelegten Länge übereinstimmen. Außerdem ist es notwendig, dass das Land am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt.
WICHTIG:
Der AStA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ausweise. Auch wenn wir Ihren Ausweis sicher aufbewahren und Ihnen diesen mit Ihrem Bescheid wieder zusenden, kann es leider vorkommen, dass ein Ausweis (auf dem Postweg) verloren geht. Um dem vorzubeugen ist es ratsam, den Ausweis während der Sprechzeiten der Semesterticketrückerstattung vor Ort abzugeben und ihn dann nach der Entwertung durch das Kartenbüro wieder im AStA abzuholen.
Semesterticketrückerstattung
Geschäftsstelle AStA
Sprechzeiten:
Mittwoch: 10 – 15 Uhr
Donnerstag: 10 – 13 Uhr
Freitag: 10 – 13 Uhr
Ansprechpartner:
Emily Dreßler
erstattung@asta.uni-saarland.de
0681 302 4322
Mögliche Rückerstattungsgründe
Grund | Voraussetzungen | Bei Antragstellung bitte mitbringen: |
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SchwerbehinderungFrist: |
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BeurlaubungFrist: |
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Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Saarlandes (mindestens 3 Monate)Frist: |
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AufbaustudiumFrist: |
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ExmatrikulationFrist: |
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Immatrikulation bei laufendem SemesterFrist: |
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